Sybille Rosenberg Immobilie, Sybille Rosenberg (Einzelunternehmer), Dürerstraße 20, 63322 Rödermark, (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
- bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5 % vom Kaufpreis, (das entspricht 5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
- bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei Monatspreise; dies sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und Geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer (das entspricht 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objekteigentümer und Objektabnehmer zu gleichen Teilen an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet.